Feuerwehr-Ausbildungsinstitut
IBA-NRW

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

gemäß den Richtlinien der DGUV I 205-003 und VdS 3111

Jedes Unternehmen hat gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG dafür zu sorgen das eine geeignete Brandschutz-Organisation und die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Brandschutzbeauftragte ob Betriebsintern oder -extern, berät und unterstützt die Geschäftsführung in allen Fragen des Brandschutzes. 

Da die alleinige gesetzliche Verantwortung für den Brandschutz immer beim Unternehmer oder Geschäftsführer bleibt, hat dieser natürlich ein existenzielles Interesse an der best möglichsten qualifiziertesten Ausbildung seines Brandschutzbeauftragten.

Der Brandschutzbeauftragte ist ausdrücklich vorgeschrieben bei:

Geschossflächen von mehr als 5.000m² nach Industriebaurichtlinie und bei Verkaufsstätten von mehr als 2.000m² nach Verkaufsstättenverordnung.

Weiterhin gibt es einen lohnenden wirtschaftlichen Aspekt für die Stellung eines Brandschutzbeauftragten, da alle Feuerversicherungen einen Prämienrabatt gewähren wenn ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellt hat. 

Wesentliche Ausbildungsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Brandlehre
  • Handhabung und Inbetriebnahme eines Handfeuerlöschers
  • Brandrisiken, Brand- und Explosionsgefahr
  • Baulicher und organisatorischer Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Planung und Bewertung von Brandschutzmaßnahmen
  • Flucht- und Rettungspläne und deren Deutung
  • Aufgabenbereich und Bestellung des Brandschutzbeauftragten
  • Zusammenarbeit mit Behörde, Feuerwehr und Versicherungen
  • Erfahrungsaustausch mit Brandschutzexperten und Feuerwehrausbildern
  • Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung
  • Abschlussprüfung


Ausbildungsdauer 7 Tage VOLLZEIT
Präsenzlehrgang findet jeweils von Montag bis Freitag und dem darauf folgenden Montag bis Dienstag

Seminarkosten
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot!

Seminarort
Lise-Meitner-Str. 3b 40721 Hilden


Aktuelle Termine
Auf Anfrage!

Wichtige INFO:
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (inkl. theoretische und praktischer Prüfung) umfasst gemäß DGUV-I 205-003, VdS-Richtlinie 3111 mindestens 64 UE. Anbieter, die weniger als 64 UE anbieten, sind nicht konform zu den in Deutschland allgemein anerkannten Richtlinien.
Fortbildungsveranstaltungen sind gemäß einheitlichen Richtlinien zu Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV-I 205-003, VdS-Richtlinie 3111) innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE zu besuchen.

Anmeldungen und weitere Informationen unter Tel.: 02103 / 941 44 08 

oder info@iba-nrw.de

E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram
LinkedIn