Feuerwehr-Ausbildungsinstitut
IBA-NRW

Werkbrandschutz-Ausbildung gemäß FwDV

Die Feuerwehrkompaktausbildung auf Truppführer Ebende gemäß FwDV für öffentliche und nicht öffentliche Feuerwehren!

Die Anzahl der Feuerwehrdienstleister nimmt ständig zu, Sie unterstützen Werk- und Betriebsfeuerwehren und führen sogar Brandwachen in öffentlichen Gebäuden bei Veranstaltungen durch, was sonst nur durch die öffentlichen Feuerwehr wahrgenommen wurde. 

Diese Art der Dienstleistungsfeuerwehr ist in Deutschland nicht neu und auch nicht mehr weg zu denken, einige große Feuerwehrdienstleister stellen sogar ganze Werk- und Betriebsfeuerwehren.

Der VdS hat als führende Institution im betrieblichen Brandschutz in der VdS 2034 die nicht öffentlichen Feuerwehren und deren Aufgabenwahrnehmung unsere Meinung nach perfekt dargestellt.

Darum sollten diese Feuerwehrmänner / Frauen auch so ausgebildet werden das Sie Ihre Kameraden in den Werk- und Betriebsfeuerwehren, betrieblichen Brandschutz, bei Brandwachen oder sogar im öffentlichen Bereich ( z.B. Brandschutz in Flüchtlingsheimen oder freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) unterstützen können.

Das Anforderungsprofil ist je nach Feuerwehrdienstleister unterschiedlich. Wir haben mit der Werkbrandschutz-Ausbildung eine Ausbildung geschaffen die denn Mindestanforderungen der nicht öffentlichen Feuerwehren und den meisten Feuerwehrdienstleistern entsprechen.

Inhalt der Ausbildung Kurzbeschreibung:

  1. Werkfeuerwehr-Fachwissen (Intensivausbildung)
  2. Truppführerqualifikation gemäß FwDV
  3. Sprechfunker gemäß FwDV 810
  4. Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 7
  5. Maschinist für Löschfahrzeuge
  6. Brandschutzbeauftragter gemäß den Richtlinien der DGUV I 205-003 und VdS 3111


Auszug aus dem Lehrplan:  

  • Gesetze und Vorschriften (Brandschutzgesetze,GUV,C53 UVV Feuerwehr §§35, 38 StVO, BHKG)
  • Arbeitssicherheit DGUV 1
  • Gefahren an der Einsatzstelle
  • Fahrzeugkunde EN 1846 / DIN 70020
  • Bewerbungstraining 
  • Umgang mit der Presse und Behörden
  • Psychologie (Umgang mit Menschen)
  • Gefahren an der Einsatzstelle / Gefahrenlehre
  • Einsatztaktische Reglungen im Einsatz (Planspiel,Führungsvorgang)
  • Grundtätigkeiten FwDV 1
  • Löschwasserversorgung
  • Rettungsgeräte
  • Löschen von Bränden
  • Ausbildung gemäß FwDV 3
  • Retten und Selbstretten
  • Absturzsicherung
  • Stressbewältigung und Nachsorge
  • Grundlagen ABC gemäß FwD 500
  • Atemschutznotfalltraining
  • Gesetze der Feuerwehr und Rettungsdienste
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Gefahrenlehre
  • Löschwasserentnahme
  • Baukunde, baulicher- und betrieblicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Brand- und Feuerversicherungen
  • Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten
  • Flucht- und Rettungswegpläne
  • Deuten von Brandschutzkonzepten und Brandschutzgutachten
  • Gerätekunde
  • Ausbildung an der Feuerlöschtrainingsanlage 


Dauer der Ausbildung

1,5 Monate Vollzeit (Bitte frühzeitig Anmelden die Plätze sind begrenzt)

Die Ausbildung kann durch anerkannte Vorkenntnisse verkürzt werden!

Teilnahme Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift 
  • Truppmannqualifikation gemäß FwDV
  • Abgeschlossene Berufsausbildung im Handwerk von Vorteil
  • Persönliche Eignung
  • Gesundheitliche Eignung nach G25, G26.3 und G41 (Wird am Anfang der Ausbildung durch unseren medizinischen Dienst durchgeführt)


Förderungsmöglichkeiten

  • Förderung durch den BFD Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Zielgruppe

  • Mitarbeiter der Feuerwehr oder die mit dem Brandschutz in Werken oder Betrieben betraut sind
  • Werkfeuerwehren
  • Betriebsfeuerwehren
  • Dienstleistungsfeuerwehren
  • Brandschutzdienstleister


Abschlüsse:

  • Werkbrandschutz-Ausbildung  (inklusive Truppführerqualifikation und Löschfahrzeugmaschinist)
  • Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 7
  • Brandschutzbeauftragter gemäß den Richtlinien der DGUV I 205-003 und VdS 3111
  • Sprechfunker gemäß FwDV 810


Anmeldung zum Lehrgang (Achtung unbedingt beachten):
Die Anmeldung zur Werkbrandschutz-Ausbildung hat durch eine öffentliche oder nicht öffentliche Feuerwehr zu erfolgen, da die Ausbildungen der Feuerwehren und Ausbildungsanerkennungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Wenn Sie sich zum Lehrgang privat anmelden klären Sie bitte vorher mit Ihrer Feuerwehr ab ob die Ausbildung eines privaten Bildungsträgers als Qualifikationsnachweis anerkannt wird.

Die vorgenannten Ausbildungen werden  nur von qualifiziertem Personal durchgeführt.
Alle  bei der IBA-NRW eingesetzen Ausbilder sind Führungskräfte  bei Berufs- und hauptamtlichen Feuerwehren, sowie freie  Dozenten und haben eine Ausbildung im höheren, gehobenen oder mittleren feuerwehrtechnischen Dienst durchlaufen. Demnach verfügen Sie über ein hohes Maß an Einsatzerfahrung  in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie an pädogogischem Geschick und Erfahrungen in der Mitarbeiterführung und Erwachsenenbildung.


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