Feuerwehr-Ausbildungsinstitut
IBA-NRW

Brandschutztechnische-Ausbildung gemäß FwDV

für öffentliche und nicht öffentlich Feuerwehren

Truppmann gemäß FwDV mit Zusatzqualifikation für 

Werk- und Betriebsfeuerwehren


Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Brandschutz ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. 

Auf Grund von VdS Vorgaben sowie Gesetzeslagen sind die Ansprüche an den vorbeugenden- und abwehrenden Brandschutz enorm gestiegen, die auch in der Qualifikation, der im Brandschutz eingesetzten Kräfte, grundlegend eingreift.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Einsatzkräfte auszubilden und diesbezüglich auf dem aktuellen Stand zu halten.

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Sie in den folgenden Bereichen tätig werden:

  • Nicht öffentliche Feuerwehren
  • Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (öffentlich)
  • Dienstleistungs-Feuerwehren
  • Feuerwehrdienstleistern
  • Betriebsfeuerwehren
  • Brandschutzdienstleistern  
  • Brand- und Sicherungsposten DGU V R113-004
  • Chemiewerken
  • Raffinerien


Auszug aus dem Lehrplan:  

  • Werkfeuerwehr-Fachwissen (Grundausbildung)
  • Truppmannqualifikation gemäß FwDV 2.1
  • Arbeitssicherheit DGUV 1
  • Gesetze und Vorschriften (Brandschutzgesetze,GUV,C53 UVV Feuerwehr §§35, 38 StVO)
  • Gefahren an der Einsatzstelle
  • Fahrzeugkunde EN 1846 / DIN 70020
  • Bewerbungstraining 
  • Umgang mit der Presse und Behörden
  • Psychologie (Umgang mit Menschen)
  • Gefahren an der Einsatzstelle / Gefahrenlehre
  • Einsatztaktische Reglungen im Einsatz (Planspiel,Führungsvorgang)
  • Grundtätigkeiten FwDV 1
  • Löschwasserversorgung
  • Rettungsgeräte
  • Löschen von Bränden
  • Ausbildung gemäß FwDV 3
  • Retten und Selbstretten
  • Stressbewältigung und Nachsorge
  • Gesetze der Feuerwehr und Rettungsdienste
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Gefahrenlehre
  • Löschwasserentnahme
  • Baukunde, baulicher- und betrieblicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Gerätekunde
  • Ausbildung an der Feuerlöschtrainingsanlage 

 

Dauer der Ausbildung: 1 Monate / 20 Tage (Vollzeit) oder in Teilbereichen

Teilnahme Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift 
  • Persönliche Eignung
  • Gesundheitliche Eignung nach G25, G26.3 und G41 (Wird am Anfang der Ausbildung durch unseren arbeitsmedizinischen Dienst geprüft) 
  • Förderung durch den BFD Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Zielgruppe

  • Personen die mit dem Brandschutz in Werken und Betrieben betraut sind
  • Brandschutzdienstleister
  • Dienstleistungs-Feuerwehren
  • Nicht öffentliche Feuerwehren (Werkfeuerwehren / Betriebsfeuerwehren / Flughafenfeuerwehren)


Abschlüsse:

  • Brandschutztechnische-Ausbildung gemäß FwDV für öffentliche und nicht öffentliche Feuerwehren (inklusive Truppmannqualifikation gemäß FwDV)
  • Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 7
  • Brandschutzhelfer gemäß DGUV I 2015-023  
  • Brand- und Sicherungsposten gemäß DGUV R 113-004
  • Sprechfunker gemäß FwDV 810



Anmeldung zum Lehrgang (Achtung unbedingt beachten):
Die Anmeldung zur Truppmann-Ausbildung hat durch eine öffentliche oder nicht öffentliche Feuerwehr zu erfolgen, da die Ausbildungen der Feuerwehren und Ausbildungsanerkennungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Wenn Sie sich zum Lehrgang privat anmelden klären Sie bitte vorher mit Ihrer Feuerwehr ab ob die Ausbildung eines privaten Bildungsträgers als Qualifikationsnachweis anerkannt wird.

Die vorgenannten Ausbildungen werden  nur von qualifiziertem Personal durchgeführt.
Alle  bei der IBA-NRW eingesetzen Ausbilder sind Führungskräfte  bei Berufs- und hauptamtlichen Feuerwehren, sowie freie  Dozenten und haben eine Ausbildung im höheren, gehobenen oder mittleren feuerwehrtechnischen Dienst durchlaufen. Demnach verfügen Sie über ein hohes Maß an Einsatzerfahrung  in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie an pädogogischem Geschick und Erfahrungen in der Mitarbeiterführung und Erwachsenenbildung.

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